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Stand: Kommentare Drucken Teilen. Stadtallendorf ddp. In Hessens Innenstädten ist für neu entstehende Bordelle meist kein Platz mehr.
Grund sind nicht nur die Sperrbezirke, die in den jeweiligen Kommunen der Ansiedlung von Rotlichtbetrieben einen Riegel vorschieben. Entscheidend ist oft der Flächenbedarf, denn Freudenhäuser versuchen heute auch, mit weitläufigen Wellnessangeboten bei Freiern zu punkten.
Das war ursprünglich die Absicht der Stadt. Nach eineinhalbjähriger Verfahrensdauer genehmigte das RP jetzt das beantragte Vollverbot nicht, aber einen Teil-Sperrbezirk für den Kernbereich der Kommune. Als Gegenstück firmiert der übrige Grund und Boden der Stadt nun zwangsläufig als Toleranzzone. Wegen der langen Regelungsdauer zogen die drei Erotikgewerbler, die Anlass für den kommunalen Gang zum RP gegeben hatten, zwischenzeitlich weiter und werden nun womöglich vor den Toren einer anderen Stadt Arbeitsplätze für Prostituierte und sexuelle Dienstleistungen für Freier anbieten.
Geworben wird mit »Wohlfühlatmosphäre«, Poollandschaften und Relaxen in der Sauna. In die 60 Sperrbezirke Hessens jedenfalls nicht. Ginge es nach dem Frankfurter Hurenverein Dona Carmen, gäbe es die Tabuzonen seit Einführung des Prostitutionsgesetzes nicht mehr. Ländern ohne Sperrbezirke, wie Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, fiele es leicht, Bordelle neben einer Kita allein per Baurecht zu verhindern.
Lars Wittek CDU hält dagegen und sieht in der »Aufnahme Stadtallendorfs in die Sperrbezirksverordnung einen wichtigen Schritt zum Schutz der Jugend«. Wer Prostitution mit Gewaltkriminalität verbinde, müsse sich auch die Frage stellen, »ob die Damen in Randlagen der Städte oder auf dem Land eigentlich sicher genug arbeiten«. Auf dem Land sei der Kontrollaufwand höher, bestätigt Michael Conrad im Kasseler RP. Nordhessen übe auf neu entstehende Bordelle offensichtlich Anziehungskraft aus.