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Die genaue Zahl der Wohnungsbordelle ist nicht bekannt. Symbolbild: adobestock. Trotz der Zunahme der Wohnungsbordelle will der St. Galler Stadtrat nicht wie in Rorschach Wohnungsbordelle nur noch in bestimmten Zonen gestatten. Dies erklärt der Stadtrat in Beantwortung einer Interpellation der glp-Stadtparlamentarierin Magdalena Fässler.
Bordelle Für eine Änderung der Bewilligungspraxis müssten die raumplanerischen Rahmenbedingungen angepasst werden, schreibt der Stadtrat. Nötig wären eine Teilzonenplanänderung und eine Ergänzung der städtischen Bauordnung. Bereits bewilligte Etablissements wie auch nicht bewilligungspflichtige kleine Salons, in denen nur eine Person dem Sexgewerbe nachgeht, wären nicht betroffen.
Kontaktaufnahme und Kontrollen durch Beratungs- und Amtsstellen würden nicht vereinfacht, befindet der Stadtrat. Salons, die bewusst im Verborgenen operieren, wären nach wie vor nur schwer oder überhaupt nicht zu erreichen. Deshalb sei von einer Lösung wie in Rorschach abzusehen. Zu den Fragen zum gewachsenen Ausmass der Wohnungsbordelle und den daraus entstehenden Sicherheitsproblemen verweist der Stadtrat auf einen Bericht des Runden Tischs der Stadt zum Thema Sexarbeit RTSA.
Danach ist es nicht bekannt, wie viele Personen für eine bestimmte Zeit ein Zimmer mieten und Dienstleistungen anbieten. Sie können mit dem sogenannten Meldeverfahren maximal 90 Tage pro Jahr in der Schweiz arbeiten. Die Anmeldung im Kanton St. Gallen erfolgt über ein Online-Tool und in der Regel über die Arbeitgebenden. Während ihrer Aufenthaltszeit benötigen die Sexarbeitenden keine weitere Bewilligung und unterliegen nicht der Anmeldepflicht bei den Gemeinden.
Meist werden die 90 Aufenthaltstage auf das ganze Jahr verteilt. Die Sexarbeitenden pendeln zwischen ihrem Heimatland und dem Arbeitsort, den sie häufig wechseln. Während zwei Wochen im vergangenen Februar und März haben sich total Personen für das Segment «Erotikgewerbe» beim kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit AWA mit Aufenthalten von einem bis 32 Tagen angemeldet.